Stellungnahme zur Wahlfreiheit der Waldorfschulen

Stuttgart/Hamburg, 28.03.2019/VS: Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) befürwortet die Freiheit der Ersatzschulen, über die Zusammensetzung der Schulgemeinschaft selbst entscheiden zu können. Dabei gilt der Grundsatz der Stuttgarter Erklärung, nach der die Waldorfschulen eine Schule ohne Auslese, Sonderung und Diskriminierung sind. Hintergrund ist die öffentliche Debatte um die Ablehnung eines Kindes eines AfD-Politikers an einer Berliner Waldorfschule.

„Waldorfschulen stehen grundsätzlich allen Kindern offen. Die Haltung der Freien Waldorfschulen kommt in der ‚Stuttgarter Erklärung‘ von 2007 zum Ausdruck“, so Henning Kullak-Ublick, Vorstandssprecher im Bund der Freien Waldorfschulen. Dort heißt es:

„Als Schule ohne Auslese, Sonderung und Diskriminierung ihrer Schülerinnen und Schüler sehen sie alle Menschen als frei und gleich an Würde und Rechten an, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung.“

Zur Stuttgarter Erklärung

An Schulen in freier Trägerschaft entstehen aber gleichzeitig Wertegemeinschaften und es ist notwendig, dass Eltern hinter dem pädagogischen Ansatz der jeweiligen Schule stehen. Bei Waldorfschulen kommt hinzu, dass deren Träger in Deutschland meist gemeinnützige Vereine sind, bei denen Eltern die Mehrzahl der Vereinsmitglieder stellen und auch im Vorstand vertreten sind. Auch die Gründung einer Waldorfschule entsteht immer aus einer Elterninitiative vor Ort. Eltern bekommen somit eine besondere Bedeutung im Schulleben. Deswegen kann an Waldorfschulen bei der Aufnahmeentscheidung die Einstellung der Eltern, vor allem wenn diese den Werten wie der Stuttgarter Erklärung entgegenstehen, eine Rolle spielen. 

„Die Berliner Schule verantwortet ihre Entscheidung, der eine intensive und durchaus kontroverse innerschulische Diskussion vorausgegangen ist, selbst. Die sich darin ausdrückende gesamtgesellschaftliche Debatte werden wir in unseren Gremien reflektieren, um daraus Erkenntnisse für den Umgang mit vergleichbaren Entscheidungsprozessen innerhalb unserer Schulen zu gewinnen“, so Kullak-Ublick weiter. Die „Stuttgarter Erklärung“ sei die Grundlage für das Selbstverständnis der Waldorfschulen und gelte selbstverständlich auch für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern.

Bund der Freien Waldorfschulen e.V. 
Die derzeit 245 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919 die erste Waldorfschule eröffnet wurde. In Deutschland besuchen 88.000 Schülerinnen und Schüler eine Waldorfschule. Seit 2013 sitzt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BdFWS als Zweigstelle in Hamburg. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr.