Waldorfschulen fordern sichere Aufenthaltserlaubnis von Flüchtlingsschülern

Petitionsbild (Copyright: Bund der Freien Waldorfschulen)

Hamburg/Stuttgart, 05. Juli 2017/VS: Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) startet eine bundesweite Petition für eine „sichere Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge während der Schulzeit“. Hintergrund ist die steigende Zahl der von Abschiebung bedrohten Schülerinnen und Schülern in vermeintlich sichere Herkunftsländer. Der BdFWS übernimmt damit zivilgesellschaftliche Verantwortung und fordert einen toleranten und würdigen Umgang mit Flüchtlingen.

„Zu Weltoffenheit und Toleranz gehört es, dass alle Schülerinnen und Schüler das Recht auf eine würdige Schulzeit haben. Damit verbunden ist die Chance, die Schulausbildung mit einem qualifizierten Abschluss beenden zu können“, argumentiert Henning Kullak-Ublick, Klassenlehrer und Vorstand im BdFWS. Für Ausländer, die sich in Ausbildung befinden, gibt es bereits eine solche gesetzliche Regelung. So haben nach §60a Abs. 2 AufenthG Flüchtlinge mit abgelehntem Asylantrag ein Duldungsrecht während der Ausbildungszeit. Demnach kann einem Ausländer eine Aufenthaltsduldung erteilt werden, wenn „dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern“. Wenn ein Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland angenommen hat, liegen solche persönlichen Gründe vor und die Duldung ist für die Zeit der Ausbildungsdauer zu erteilen.

„Uns geht es darum, dass die bestehende Regelung für die Ausbildungsduldung auch für den allgemeinbildenden Schulbesuch gilt. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wieso der Gesetzgeber zwischen der Berufsausbildung und der Schulausbildung unterscheidet und Flüchtlinge nur in Ausbildung ein Duldungsrecht gewährt. Dieser Zustand gehört dringend geändert“, fordert Kullak-Ublick weiter.

Aktuell versuchen Schüler*innen der Waldorfschulen Cottbus, Gröbenzell und Augsburg mit Petitionen die Abschiebung ihrer Klassenkameraden zu verhindern. Der BdFWS drängt auf eine grundlegende Regelung für ein Duldungsrecht von Schülerinnen und Schülern unabhängig der Herkunft. Damit setzt sich der BdFWS als zivilgesellschaftliche Schulbewegung für einen toleranten, weltoffenen und würdigen Umgang mit Flüchtlingen ein und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung. Die Petition läuft bis zum 01. Dezember 2017.

Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/sichere-aufenthaltserlaubnis-fuer-fluechtlinge-waehrend-der-schulzeit

Bund der Freien Waldorfschulen e.V.
Die derzeit 238 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919 die erste Waldorfschule eröffnet wurde. Seit 2013 sitzt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BdFWS als Zweigstelle in Hamburg. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr.