Zusammenarbeit zwischen Land und Waldorfschulen bei der Inklusion

Neumünster/Hamburg/Stuttgart, den 23. Juni 2016/VS/CMS/FY. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Schleswig-Holstein (LAG) hat am 23. Juni 2016 an der Freien Waldorfschule Neumünster mit der Ministerin für Schule und Berufsbildung, Britta Ernst, eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Inklusion unterzeichnet. Die gemeinsame Unterstützung von Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung ist der Kernpunkt der Vereinbarung. Somit können nun auch die Kinder und Jugendlichen der schleswig-holsteinischen Waldorfschulen und Heilpädagogischen Einrichtungen die Fachkompetenz der staatlichen Landesförderzentren in Anspruch nehmen.

„Wir freuen uns, dass die Vereinbarung direkt unseren Förderschülerinnen und -schülern zugutekommt, die dadurch ebenfalls einen Anspruch auf die Betreuung durch die Landesförderzentren erhalten“, sagt Thomas Felmy, Geschäftsführer der LAG. Die Schüler*innen der Waldorfschulen und Heilpädagogischen Einrichtungen erhalten somit die gleiche individuelle Unterstützung durch die Landesförderzentren. Dies bezieht sich auch auf die Beratung der Waldorfpädagog*innen und Eltern, die an Seminaren der Landesförderzentren teilnehmen können. „Durch die Vereinbarung kann kein Kind mehr von einer Waldorfschule ausgeschlossen werden“, betont Harald Salzmann, Förderlehrer der Waldorfschule Neumünster.

Nach der Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung hatte die LAG gemeinsam mit den Heilpädagogischen Einrichtungen ein Konzept für die inklusive Beschulung an den Waldorfschulen vorgelegt, dessen Entwicklung das Bildungsministerium begleitet hat. „Ich freue mich, dass die Waldorfschulen in Zukunft immer mehr Schülerinnen und Schüler inklusiv beschulen wollen und hierfür ein Inklusionskonzept vorgelegt haben. Das unterstützt das Land gerne“, so die Bildungsministerin Schleswig-Holsteins, Britta Ernst. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, in dem eine solche Zusammenarbeit zur Beschulung von Schüler*innen vereinbart wurde.

Henning Kullak-Ublick, Vorstand im Bund der Freien Waldorfschulen, hob besonders das Zusammenwirken aller Akteure hervor: „Durch die vorbildliche Zusammenarbeit zwischen den Waldorfschulen, den Heilpädagogischen Einrichtungen und den staatlichen Förderzentren wurde hier etwas erreicht, was hoffentlich bundesweit Schule macht.“

Bund der Freien Waldorfschulen e.V. 
Die derzeit 236 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919 die erste Waldorfschule eröffnet wurde. Seit 2013 sitzt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BdFWS als Zweigstelle in Hamburg. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr.

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Schleswig-Holstein
Sie vereint die zwölf Waldorfschulen im Lande sowie die drei heilpädagogischen Einrichtungen Haus Arild in Bliestorf, das Förderzentrum Friedrichshulde in Schenefeld und die Rudolf-Steiner-Schule in Kiel mit insgesamt rund 5.000 Schülerinnen und Schülern sowie das Kieler Lehrerseminar. Die vier Schulen in Eckernförde, Flensburg, Kiel und Lübeck verfügen über Teilförderzentren, in den beiden Schulen Rendsburg und Wöhrden der acht Regelwaldorfschulen in Bargteheide, Elmshorn, Itzehoe, Kaltenkirchen, Neumünster, Ostholstein wird bereits inklusiv beschult. Mit der FWS Rendsburg wurde im Jahr 1950 die erste Waldorfschule in Rendsburg gegründet, im Mai 1949 nahm das Haus Arild als erste heilpädagogische Einrichtung seine Arbeit in Bliestorf auf.