Qualifizierte Berufseinführung

Immer mehr Waldorfschulen in Deutschland bieten ihren jungen Lehrerinnen und Lehrern eine verbindliche und intensive Berufseinführung. Ein begleiteter Start in die praktische pädagogische Arbeit ist bei den Waldorfschulen besonders wichtig, weil es kein Referendariat gibt. Der Bund der Freien Waldorfschulen verleiht ihnen dafür seit 2012 das Prädikat „ Schule mit qualifizierter Berufseinführung“.

Für die Erteilung des Prädikats „qualifizierte Berufseinführung“ wurden folgende Parameter festgelegt:

  1. Die Schule hat namentlich benannte Einarbeitungsbeauftragte.
  2. Es gibt eine Einarbeitungsvereinbarung, die den Bedarf an Weiterbildungs- und speziellen Qualifizierungsmaßnahmen enthält. In besonderem Maße ist eine schriftliche Vereinbarung für die neuen Kolleg:innen vorzusehen, die beim Eintritt in die Schule noch keine Waldorfqualifikation erworben haben. Bei diesen ist Art und Umfang einer Fortbildung verbindlich festzulegen.
  3. Auf die Einarbeitungsvereinbarung, speziell die Waldorfqualifikation, ist im Anstellungsvertrag Bezug zu nehmen.
  4. Es wird eine Mindestanzahl von 5 Hospitationen im ersten Anstellungsjahr gewährleistet, und in der Einarbeitungsvereinbarung vereinbart (als empfohlener Wert war im Arbeitspapier die Zahl von 12 Hospitationen genannt).
  5. Gegen Ende des Schuljahres erfolgt eine Lehrprobe pro Fach durch die Mentoren und den Einarbeitungsbeauftragten der Schule (auf Wunsch der Schule können auch die Ausbildungsbeauftragten der Region einbezogen werden). Auch diese ist in der Einarbeitungsvereinbarung festzuhalten.
  6. Grundsätzlich soll eine klare Trennung von Gehalt und Stundenzahl der Anfänger:innen vorgesehen werden.
  7. Die betreuenden Mentor:innen der Schule erhalten eine Entlastung.
  8. Die Schule erklärt sich bereit, die Evaluation der Einführung neuer Kolleg:innen durch die Ausbildungsbeauftragten durchführen zu lassen.

Zur Erlangung des Prädikats einer qualifizierten Berufseinführung beraten die regionalen Ausbildungsbeauftragten die Schulen und überprüfen am Ende, ob die Kriterien erfüllt sind, was auch durch eigene gleichwertige Maßnahmen der Schule erreicht werden kann. Die Grundlage der Kriterien bilden die auf einer Delegiertentagung im Jahr 2009 beschlossenen „Eckpunkte zur Berufseinführung“.

Auf diesem Wege wird für den jungen Lehrerinnen und Lehrern eine verlässliche Grundlage für ihren Berufseinstieg gesichert. Die jeweils aktualisierte Liste mit den Namen aller Schulen mit qualifizierter Berufseinführung wird an alle Lehrer:innenbildungsstätten des Bundes zum Aushang versandt.

Schulen, die sich nicht auf der Liste befinden, können durchaus auch eine gute Berufseinführung anbieten, weshalb sich Bewerber:innen darüber an der Schule ihrer Wahl selber informieren sollten.

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