Prüfungen und Abschlüsse

Staatliche Abschlüsse

An Waldorfschulen werden alle Prüfungen für die in dem jeweiligen Bundesland möglichen staatlichen Schulabschlüsse angeboten. Ihre Bezeichnungen variieren von Bundesland zu Bundesland, die Waldorfschulen bieten aber in der Regel die Prüfungen für die Abschlüsse der Sekundarstufe I (Haupt- und Realschulabschluss) und der Sekundarstufe II (Abitur) an. Auch der schulische Teil der Fachhochschulreife kann unter bestimmten Bedingungen in einzelnen Bundesländern erworben werden. Fast alle Schüler:innen an Waldorfschulen erlangen den mittleren Schulabschluss und über die Hälfte gehen mit Erfolg weiter zum Abitur.

Die Prüfungsregelungen weichen in den sechzehn Bundesländern stark voneinander ab. Die an Waldorfschulen erworbenen staatlichen Schulabschlüsse haben ausnahmslos dieselbe Gültigkeit wie diejenigen der staatlichen Schulen. Das Abitur wird in fast allen Bundesländern als externe Prüfung abgenommen, in einigen Bundesländern auch die mittleren Schulabschlüsse. Bei externen Prüfungen kommen Kolleg:innen staatlicher Schulen sowie Mitarbeiter:innen der zuständigen Schulverwaltung an die jeweilige Waldorfschule und nehmen die mündlichen Prüfungen mit ab, wobei die prüfende Fachkraft die Waldorflehrkraft ist, welche die Schüler:innen kennen. Die schriftlichen Arbeiten werden sowohl von Waldorflehrer: in als auch von Kolleg:innen einer staatlichen Schule korrigiert. Die Waldorfschulen in Hessen und fast alle Hamburger Waldorfschulen haben staatlich anerkannte gymnasiale Oberstufen und können daher auch die staatlichen Abschlüsse selbst abnehmen.

In den meisten Bundesländern orientieren sich die Prüfungsordnungen für Waldorfschüler:innen an den sogenannten „Nicht-Schüler: innen-Prüfungen“: Der Prüfungsvorsitz liegt bei einer staatlichen Schule und es werden deutlich mehr Fächer geprüft als an staatlichen Schulen oder Waldorfschulen mit staatlich anerkannter Oberstufe. In der Regel gibt es vier schriftliche und vier mündliche Prüfungen beim Abitur. Bei Prüfungsfächern mit zentralen Prüfungen gibt das zuständige Ministerium die Prüfungsaufgaben vor und die Waldorfschüler:innen schreiben dieselben Klausuren wie die Schüler:innen der staatlichen Schulen. Die schriftlich geprüften Fächer und die jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten liegen in der Hoheit der Bundesländer. Je nach Bundesland können die Leistungen in zwei der vier mündlich zu prüfenden Fächer – den sogenannten Hospitations- oder Anerkennungsfächern – als Kursabschlussnote ohne separate Prüfung in das Abiturzeugnis übernommen werden; entsprechende Regelungen gibt es z.T. auch für die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I, bei denen in einigen Bundesländern seit einiger Zeit auch Präsentationsprüfungen in bestimmten Fächern möglich sind.

Vergleicht man die durchschnittlichen Abschlussnoten von Waldorfschüler:innen mit denen von Schüler:innen staatlicher Schulen, erreichen die Waldorfschüler:innen trotz der erschwerten Prüfungsbedingungen ähnliche, häufig sogar bessere Noten.

Charakteristika und Besonderheiten der Waldorfschuleigenen Prüfungen (meist Waldorfabschluss genannt)

In Waldorfschulen können die Schüler:innen ihre Lernerfolge und ihr Können auf vielfältige Weise unter Beweis stellen. Im weitesten Sinne sind dies Prüfungen, die sich unmittelbar aus dem pädagogischen Zusammenhang ergeben und dadurch eine sinnvolle Bewertung und Beurteilung ermöglichen. Die vielfältigen Leistungsnachweise gehen in die jährlichen Text-Zeugnisse und in das Abschlusszeugnis ein, das alle Waldorfschüler:innen am Ende der zwölfjährigen Waldorfschulzeit bekommen. Einen allgemein anerkannten, eigenen Waldorfabschluss gibt es bisher noch nicht.

Allerdings haben viele Waldorfschulen ihren eigenen Waldorfabschluss zum Ende der 12. Klasse entwickelt und mit Erfolg erprobt. Dabei haben sich als wesentliche Elemente herauskristallisiert:

  • das selbst inszenierte Klassenspiel in Klasse 11 oder 12
  • die Jahresarbeit
  • der Künstlerische Abschluss (Eurythmie, Musik, bildende Künste)
  • die Kunstreise in der 12. Klasse

Da jede Waldorfschule ihren Abschluss selbstverantwortlich vergibt, variieren die Bedingungen und Zeitpunkte, an denen die entsprechende Leistung erbracht werden muss. Für alle gilt aber:

  • Als Klassenspiel wird ein abendfüllendes Theaterstück aufgeführt, bei dem Schüler: innen sowohl eine Einzelleistung als auch seine Zusammenarbeit in der Gruppe zeigen soll.
  • In der Jahresarbeit fertigen die Schüler:innen eine Individualleistung an: Sie wählen sich in Absprache mit einer Lehrkraft ein Thema und bearbeiten es innerhalb eines Jahres. Die Präsentation der Ergebnisse der Jahresarbeit finden in der Regel vor der Schulgemeinschaft statt. Die Jahresarbeit an einer Waldorfschule ist vergleichbar mit einer besonderen Lernleistung an einer staatlichen Schule und kann je nach Prüfungsordnungen des Bundeslandes auch von Waldorfschüler:innen in die staatliche Prüfung eingebracht werden.
  • Für den Künstlerischen Abschluss wird ein Eurythmie- oder Musikprogramm einstudiert, in dem die Schüler:innen – in der Gruppe oder einzeln – ihr Können in dem jeweiligen künstlerischen Fach bei einer Präsentation zeigen. Wie beim Klassenspiel sind nicht nur Leistungen auf, sondern auch hinter (Kostüme, Kulissen) und neben (Werbung, Programmheft) der Bühne gemeint.

Alle Leistungen werden jeweils in Gutachten bescheinigt.

Ein allgemein gültiger, für alle Waldorfschulen anerkennungsfähiger Waldorfabschluss muss eine Reihe von Grundbedingungen erfüllen. Den Schüler:innen soll sowohl im kognitiven als auch im künstlerischen Bereich Gelegenheit gegeben werden, ihre Leistungsfähigkeit einzeln und in der Gruppe zu zeigen. Dabei sollen alle Unterrichtsfächer und Projekte sowie die waldorfpädagogischen Besonderheiten einbezogen werden.

Blickpunkt 5

Prüfungen und Abschlüsse an Waldorfschulen

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