Was kostet der Schulbesuch?

Waldorfschulen haben das erklärte Ziel, kein Kind wegen der finanziellen Situation des Elternhauses vom Schulbesuch auszuschließen. Sie bejahen damit ausdrücklich das im Grundgesetz festgelegte "Sonderungsverbot" nach Einkommensverhältnissen der Eltern.

Um dieses Ziel erreichen zu können, sind die Waldorfschulen, wie alle anderen Schulen auch, auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Diese werden durch Schulgesetze und Verordnungen festgelegt, die wegen des im Bildungswesen geltenden Föderalismus von jedem Bundesland einzeln bestimmt werden.

Dabei gibt es große regionale Unterschiede, die sich mit den wechselnden politischen Mehrheitsverhältnissen zudem oft wandeln. Generell gilt, dass die nichtstaatlichen Schulen erhebliche Eigenleistungen erbringen müssen, um ihren Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Dies ist Ausdruck des politischen Willens, keinen gleichberechtigten Wettbewerb zwischen den Schulen in freier und jenen in staatlich-kommunaler Trägerschaft zuzulassen.

Waldorfschulen müssen daher, wie alle anderen freien Schulen auch, Beiträge zum Schulbetrieb von den Eltern erheben. Um ihrem oben markierten Ideal einer "Schule für alle" trotzdem entsprechen zu können, bilden die Lehrerkollegien und Eltern Solidargemeinschaften: Lehrer:innen verzichten auf Gehaltsanteile, die Elternbeiträge orientieren sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie. Die durchschnittlichen Elternbeiträge und Spenden lagen im Jahr 2020 bei monatlich € 197,00 (Quelle: Abteilung für Bildungsdaten und -analysen im Bund der Freien Waldorfschulen). Von dieser Zahl kann es, je nach Region und politischen Vorgaben, aber erhebliche Abweichungen geben.

Die Ermäßigungspraxis wird an jeder Waldorfschule etwas anders gehandhabt. Dabei gibt es zwei Modelle, die an fast allen Schulen in Variationen praktiziert werden:

  • Fester Elternbeitrag, der auf Antrag ermäßigt werden kann
  • Einkommensabhängiger Beitrag, der in jedem Einzelfall individuell vereinbart wird.

Politisch setzen sich die Waldorfschulen für eine Finanzierung aller staatlichen und freien Schulen in gleicher Höhe ein, aufgrund der die Eltern wirklich frei wählen können, indem die Zuschüsse unabhängig von der Schulform gewährt werden. Diese Finanzierung könnte entweder durch feste Schülerkopfpauschalen für alle Schülerinnen und Schüler oder durch einen Bildungsgutschein erfolgen, den die Eltern an der Schule ihrer Wahl einlösen können.

Henning Kullak-Ublick