Heilpädagogik

In der Heilpädagogik geht es darum, Schüler:innen mit einem besonderen Förderbedarf eine ihnen gemäße Form des Lernens zu ermöglichen, die in kleinen Gruppen und in ihrem Tempo stattfindet. So kann die heilsame Beziehung zwischen der Lehrerin oder dem Lehrer und jedem einzelnen Kind noch stärker ihre Wirkung entfalten.

Gemeinsam ist allen Heilpädagogischen Schulen die Begrenzung ihrer Klassengrößen auf meist etwa 12 bis maximal 15 Kinder. Eine vertraute Lehrkraft führt die Klasse über viele Jahre hin. Die Wertschätzung einer für die Heranwachsenden überschaubaren und lebbaren Klassengemeinschaft und Schulgemeinschaft beruht auf dem Erfahrungswissen um die Bedeutung menschlicher Bindungen im Erziehungsgeschehen. Rudolf Steiner sprach – seiner Zeit weit voraus – von einem „Pädagogischen Gesetz“, das gerade in der heilpädagogischen Arbeit zentral wichtig ist: weit „wirksamer“ als die Intentionen und Methoden der Lehrkraft sind die Persönlichkeit und Beziehung zum Kind.

Die Heilpädagogischen Waldorfschulen wollen diesem Geschehen Raum geben. Hier werden die Kinder und Jugendlichen nach dem gleichen, an der Kindesentwicklung abgelesenen thematischen Lehrplan unterrichtet wie ihre Altersgenossen an den „großen“ Waldorfschulen. Die Themen müssen jedoch in intensivierter und individualisierter Form lebendig gemacht werden. Er müsse für die Kinder „die Berge berger, die Flüsse flüsser machen“ – so fasste etwa Karl Schubert, der von Steiner berufene erste heilpädagogische Waldorflehrer, seine Methode zusammen. Einem Kind mit dem Förderbedarf "geistige Entwicklung" muss das römische Rechtssystem oder die Entstehung des Faltengebirges anders nahegebracht werden als einem erziehungsschwierigen Kind. Besondere Phantasie der Lehrkraft ist gefragt, um den Stoff auch für Schülerinnen und Schüler mit begrenzten sprachlichen und intellektuellen Möglichkeiten plastisch und begeisternd nahe zu bringen.

Schon im „Heilpädagogischen Kurs“ stellte Rudolf Steiner 1924 klar, dass es keinen Sinn macht, „über die Normalität oder Abnormalität des kindlichen Seelenlebens oder menschlichen Seelenlebens überhaupt zu reden“. Denn in jedem Menschen sitzt „irgendwo in einer Ecke eine sogenannte Unnormalität“. Zu dieser Zeit entsprachen die etablierten Vorstellungen von Behinderung dem medizinischen Paradigma. Danach wurde Behinderung als medizinischer „Defekt“ verstanden, den es zu beheben gelte. Steiner sah dagegen in allen Menschen lediglich polare Kräfte wirken, die unterschiedlich verstärkt sein können. Dadurch kann es umweltbedingt oder auch innerhalb des seelisch-leiblichen Organismus des Menschen zu Beeinträchtigungen kommen. Damit beginnt für die Lehrkraft die Möglichkeit, zu verstehen und zu helfen. Ein Unterricht, der mit Blick und Einfühlung für die verschiedenen Schülerinnen und Schüler innerlich künstlerisch ausgestaltet wird, hat therapeutische Wirkung. Gleichzeitig entsteht durch die Überschaubarkeit der Klassengröße ein tragendes Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl.

Heilpädagogische Waldorfschulen bleiben diesem bewährten Konzept treu und wehren sich gegen das Schlagwort von der „Schonraumfalle“. Besondere Schulen für besondere Kinder widersprechen nicht dem Menschenrecht auf Bildung und Teilhabe. Im Gegenteil: Die Arbeit der Heilpädagogischen Waldorfschulen verwirklicht auch die menschenrechtlichen Intentionen der UN-Konvention, insbesondere Artikel 24, der allen Kindern und Jugendlichen Bildung und damit soziale Teilhabe nach ihren jeweiligen Voraussetzungen ermöglichen will.

Die Heilpädagogischen Waldorfschulen in Deutschland sind überwiegend entweder Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen oder im Anthropoi Bundesverband bzw. Mitglied in beiden Verbänden.