Schutzkonzept

Ein Schutzkonzept hilft Schulen, Kindertagesstätten und Horten, zu Erfahrungsräumen und Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor jeglicher Form von Gewalt geschützt sind. Das Schutzkonzept bietet das Dach für die Anti-Gewalt-Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen.

Ein schulisches Schutzkonzept soll nicht nur Gewalt und Missbrauch in der Schule verhindern, sondern insbesondere dafür sorgen, dass Schüler:innen, die andernorts Gewalt oder sexuellen Missbrauch oder Übergriffe erleiden, hier ein kompetentes, verstehendes und helfendes Gegenüber finden.

Die Bausteine eines Schutzkonzept sind:

Potenzial- und Risikoanalyse

Dieser Baustein ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem lebendigen Schutzkonzept, siehe dazu die Ausführungen in  Kapitel 4 dieser Broschüre,.

Interventionsplan oder Notfallplan

Ein schriftlich fixiertes Verfahren zum Vorgehen in Kinderschutzfällen und insbesondere beim Verdacht auf sexuelle Gewalt (auch innerhalb der Einrichtung oder Organisation), ist unerlässliches Element eines Schutzkonzepts. Der Interventionsplan enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines ausgeräumten Verdachts gegen Mitarbeitende sowie die Verpflichtung zur Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt.

Verhaltenskodex / Code of Conduct

Ein Verhaltenskodex dient Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Mädchen und Jungen bzw. Jugendlichen und formuliert Regelungen für Situationen, die für Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Die Regeln und Verbote zielen auf den Schutz vor sexuellem Missbrauch und schützen zugleich die Mitarbeiter:innen vor falschem Verdacht. Der Verhaltenskodex sollte nicht von der Leitung vorgegeben oder von anderen Einrichtungen unverändert übernommen werden, sondern unter Beteiligung der Mitarbeitenden und ggf. weiteren Vertreter:innen der Gemeinschaft entwickelt werden.

Kooperation mit Fachleuten

Im Verdachtsfall sind Fachleute, wie sie in spezialisierten Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt, zu finden sind, bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden. Damit die Kooperation im Beratungsfall reibungslos funktioniert, sollte der Kontakt unabhängig von einem konkreten Anlass gesucht und gepflegt werden.

Mitarbeiter:innen-Verantwortung

Wirksamer Kinderschutz beginnt mit der geschulten Mitarbeiter:innen-Verantwortung. Ein aktiver Austausch zum Thema Gewaltprävention und die Verpflichtung, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, bilden eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit. In Konferenzen und Mitarbeiter:innengesprächen sollten die Verantwortlichen Raum für Austausch, Fragen und Anregungen geben.

Präventionsangebote

Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen sollte im Alltag der Einrichtung thematisiert und von Kindern und Jugendlichen tatsächlich erlebt werden. Weil die Verantwortung für den Schutz vor Übergriffen bei den Erwachsenen liegt, benötigen Mütter und Väter auch Anregungen, wie sie selbst im alltäglichen Umgang mit ihren Kindern zu deren Schutz beitragen können.

Vertrauensstelle und Ansprechstellen

Jede Einrichtung sollte über funktionierende Beschwerdeverfahren verfügen und Ansprechpersonen benennen, an die sich Kinder, Jugendliche, Fachkräfte und Eltern (auch) im Fall eines Verdachts auf sexuelle Gewalt innerhalb und außerhalb der Einrichtung wenden können. Die Etablierung einer Vertrauensstelle und die Klarheit über Ansprechstellen stellen sicher, dass alle am Schulleben Beteiligten genau wissen, an wen sie sich wenden können, wenn es einen Gewaltvorwurf oder Verdacht gibt, siehe dazu die Ausführungen in Kapitel 5 dieser Broschüre.

Fortbildungen

Das realistische Ziel von Fortbildungen ist es, Beschäftigte in ihrer Rolle als Schützende zu stärken und für problematische Verhaltensweisen zu sensibilisieren. Gelungene Fortbildungen steigern die Motivation der Beschäftigten, die Entwicklung eines Schutzkonzepts mitzutragen.

Partizipation

Partizipation von Mädchen und Jungen bzw. Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts. Kinder und Jugendliche sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Das stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle zu den Erwachsenen. Gibt es auch für Mütter und Väter ausreichende Mitbestimmungsstrukturen, kann dies ihr Interesse an der Einrichtung und ihren Aktivitäten fördern und zu ihrer Bereitschaft, ein Schutzkonzept zu unterstützen, beitragen.

Leitbild / Selbstverpflichtung

Die Verantwortung einer Einrichtung für den Schutz vor Gewalt sollte im Leitbild der Schule verankert werden. Dabei sollte betont werden, dass es um den Schutz aller Mädchen und Jungen geht, unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft oder Behinderung. Eine entsprechende Selbstverpflichtung für alle Mitarbeitenden stellt das Bewusstsein dafür sicher.

Gewaltprävention und Schutzkonzept an Waldorfschulen

Ein kurzer Erklärfilm zeigt, welche Bestandteile ein Schutzkonzept an Waldorf- und Rudolf-Steiner-Schulen in Deutschland mindestens enthalten muss: https://youtu.be/YLUhG60rhD8

Mit Untertiteln: https://youtu.be/Q0_VDMLEUQI