Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Der Bund der Freien Waldorfschulen hat für seine Mitgliedseinrichtungen eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.

Sie dient dem Schutz von Angestellten und Mitarbeiter:innen, die Kenntnisse oder einen begründeten Verdacht über Rechtsverstöße im Sinne des § 2 HinSchG in ihren Einrichtungen haben und diese offenlegen wollen, ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen.

Die Interne Meldestelle kann wie folgt erreicht werden:

Per Mail: meldestelle[ät]waldorfschule.de *

Per Sprachnachricht: 0711- 21042-22

Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Bund der Freien Waldorfschulen e.V., Meldestelle nach dem HinSchG, Wagenburgstr. 6, 70184 Stuttgart

* Bitte beachten Sie hierzu die "Hinweise zur Datensicherheit beim Versand per Mail"

Was ist bei einer Meldung zu beachten?

Bitte geben sie bei einer Meldung immer folgende Informationen an:

  • Ihren Namen und eine Kontaktadresse (z.B. Mailadresse oder Telefonnummer), damit Sie eine Eingangsbestätigung erhalten und ggfs. Rückfragen gestellt werden können,
  • Die Einrichtung, an welcher der Rechtsverstoß stattgefunden haben soll
  • Ihr berufliches Verhältnis zu dieser Einrichtung (z.B. Lehrer:in, Verwaltungsangestellte:r, freie:r Mitarbeiter:in)
  • Den konkreten Vorgang, aus dem der Rechtsverstoß folgt
  • ggfs. Belege zu dem dargestellten Vorgang
Was geschieht nach einer Meldung bei der Meldestelle?

Die Meldung unter den o.g. Kontaktadressen („Meldekanälen“) geht direkt bei einer vom Bund der Freien Waldorfschulen beauftragten besonders qualifizierten und berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Person ein (im Fall des Postversands wird sie an diese weitergeleitet) und wird von dieser eigenverantwortlich nach den Vorgaben des HinSchG bearbeitet.

Sofern die Meldung nicht anonym erfolgte, wird Ihnen der Eingang Ihres Hinweises innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Monaten.

Innerhalb dieses Zeitraums werden Sie über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Wird die Meldung vertraulich behandelt?

Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Es haben lediglich die Personen Zugriff auf Ihre übermittelten Daten und Informationen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständig sind sowie die sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen.

Sollte es zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, Angaben zu Ihrer Person auch gegenüber Dritten zu machen, wird sich die beauftragte Person zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Einwilligung einholen.

Einer Einwilligung bedarf es nicht,

  1. in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden,
  2. aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren,
  3. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
Datenschutzrechtliche Hinweise

Es gelten die Datenschutzerklärungen des Bundes der Freien Waldorfschulen, die Sie hier einsehen können: www.waldorfschule.de/datenschutzerklaerungen

Über den Betrieb der Meldestelle wird wie folgt informiert:

1. Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke

Im Rahmen der Entgegennahme und die Bearbeitung von Hinweisen nach dem HinSchG durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

  • Name und Kontaktdaten
  • Personenbezogene Daten die Inhalt Ihrer Meldung sind.
  • Personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind.

2. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG.

3. Datenübermittlungen

Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die nach dem HinSchG erforderlichen Zwecke verarbeitet.

In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis oder Verpflichtung erfolgen, zum Beispiel an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.

4. Löschfristen

Die zu Zwecken des HinSchG erhobenen und verarbeiteten Daten werden drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Hinweise zur Datensicherheit beim Versand per Mail

Wenn Sie per Mail Kontakt zur Meldestelle aufnehmen, können Sie das auch verschlüsselt tun. Die Meldestelle nutzt den OpenPGP Standard, den öffentlichen Schlüssel der Meldestelle können Sie hier herunterladen:  Meldestelle_0xE7368302_public.asc

Fingerabdruck : 7CDE43C3988B99E415AF74E86503C16CE7368302

Damit die Meldestelle mit Ihnen verschlüsselt kommunizieren kann, benötigt sie auch Ihren öffentlichen Schlüssel. Bitte hängen Sie diesen Ihrer Mail an.

Wenn Sie unverschlüsselt mit der Meldestelle Kontakt aufnehmen oder dieser Ihren öffentlichen Schlüssel nicht mitteilen, wird von Ihrer Zustimmung in die unverschlüsselte Kommunikation ausgegangen, wobei der Empfangsserver den Aufbau von TLS-Verbindungen ermöglicht und die beauftragte Person diesen Standard beim Versand von Mails nutzt.

Informationen über die möglichen Risiken beim unverschlüsselten Mailverkehr finden Sie z.B. hier:

https://www.bsi.bund.de/dok/11486416

Beim Versand unverschlüsselter Mails ist zu empfehlen, sensible Informationen nur in verschlüsselten Dokumenten beizulegen. Informationen über Alternativen zur E-Mail-Verschlüsselung finden Sie hier:

https://t1p.de/alternativen-zur-e-mail-verschluesselung

Passwörter für die von Ihnen verschlüsselten Dateien können Sie nach Mailversand telefonisch unter der oben angegebenen Telefonnummer mitteilen.

 

Informationen über externe Meldeverfahren

Neben der internen Meldestelle gibt es auch externe Meldestellen, an die Sie sich wenden können. Insbesondere, wenn dem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Informationen zu externen Meldestellen auf nationaler Ebene und von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union erhalten Sie hier:

https://t1p.de/externe_meldestellen_meldekanaele_pdf