Die Marken „Waldorf“ und „Rudolf Steiner“

Warum hat der Bund der Freien Waldorfschulen „Waldorf“ und „Rudolf Steiner“als Marken eingetragen?

„Waldorf“ und „Rudolf Steiner“ sind seit den 1980er-Jahren eingetragene Marken des Bundes der Freien Waldorfschulen (BdFWS). Was bedeutet das?

Zunächst einmal bedeutet es nicht, dass es ein „Patent“ auf die Erkenntnisse und Erkenntniswege Rudolf Steiners oder eine „Monopolisierung“ von diesen gäbe. Vielmehr schützt die Markeneintragung den Namen „Rudolf Steiner“ ausschließlich „im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf (bestimmte) Waren oder Dienstleistungen“. Dasselbe gilt für die Marke „Waldorf“.

D.h. der Schutz betrifft alleine das Wirtschaftsleben, nicht das Geistesleben: Jeder kann und darf weiterhin frei im Sinne Rudolf Steiners ganz so, wie er ihn versteht, wirken und dies auch offen bekunden.

Etwas anderes ist es, wenn mit den Begriffen „Rudolf Steiner“ und „Waldorf“ – z.B. als Unternehmensname – Geld verdient werden soll. Hier besonders sorgsam hinzuschauen, hat sich der Bund der Freien Waldorfschulen im Sinne Rudolf Steiners zur Aufgabe gemacht. Es geht bei der Markeneintragung also um die Verhinderung von Monopolen.

Als Markeninhaber stellt der BdFWS außerdem sicher, dass jede Waldorf- oder Rudolf-Steiner-Schule als Mitglied im BdFWS auch Teil der deutschen Waldorfschul-Community ist und einem gemeinsam immer weiter entwickelten Qualitätsanspruch genügen.

Dieser Qualitätsanspruch und die Übernahme der Verantwortung durch den BdFWS geht unmittelbar auf Rudolf Steiner zurück. Dieser verfügte 1925 kurz vor seinem Tod, dass die Lehrkräfte der ersten Freien Waldorfschule (Uhlandshöhe Stuttgart) – genannt „die Waldorflehrerschaft“ – die „Leitung über sämtliche in Deutschland befindlichen Schulen“ ausüben sollten. In seinem Schreiben heißt es weiter:

„Diese, der Waldorflehrerschaft übertragene Verantwortung bringt es mit sich, dass diese Führung sich sowohl auf die Anwendung der anthroposophischen Pädagogik als auf eine Prüfung der wirtschaftlichen Grundlagen erstreckt. Diejenigen Schulen, welche diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, können nicht als Vertreter Anthroposophischer Pädagogik angesehen werden.“

Noch im selben Jahre teilte die „Waldorflehrerschaft“ unter Bezugnahme auf diese Verfügung mit,

„dass die in Deutschland zu gründenden Schulen organisatorisch im Verein für ein freies Schulwesen (Waldorfschulverein E.V.) zentralisiert werden sollen. Demgemäss werden Neugründungen von Schulen vom Lehrerkollegium der Freien Waldorfschule nur im Einvernehmen mit dem Waldorfschulverein in die Wege geleitet werden (…)“

Dieser Verein wurde als „Bund der Freien Waldorfschulen“ wenige Jahre danach gegründet und hat seither mit Zustimmung der von Rudolf Steiner beauftragten „Waldorf-Lehrerschaft“ auch die von Rudolf Steiner intendierte Verantwortung für die pädagogischen Einrichtungen übernommen, die den Namen „Rudolf Steiner“ oder „Waldorf“ führen.

Dies ist auch der Grund, weshalb der BdFWS Anfang der 1980er-Jahre in enger Abstimmung mit der Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung und der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach die Marken „Waldorf“ und „Rudolf Steiner“ anmeldete.

Auch wenn der Schutz der Marken mit Kosten verbunden ist: Der BdFWS verfolgt mit ihnen keinerlei Gewinnerzielungsabsichten. Die Erlaubnis, die Marken „Rudolf Steiner“ oder „Waldorf“ im Bereich der Pädagogischen Dienstleistungen zu nutzen, ist nicht mit einer Entgeltleistung verknüpft.

Bei Fragen zu den Marken der BdFWS wenden Sie sich bitte per Mail an die Geschäftsstelle, Abteilung Lizenzen.