Freie Waldorfschule Rheine im Aufbau – Rechtsmittel gegen sofortigen Entzug der Schulgenehmigung werden geprüft
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in NRW (LAG) und der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) unterstützen diesen Schritt. „Binnen 4 Wochenfrist eine Schule abzuwickeln, ist eine unrealistische Auflage. Der sofortige Vollzug ist auch in unseren Augen zu prüfen,“ so Kai Jüde-Marwedel, Geschäftsführer der LAG. Die LAG hat die Schule seit ihrer Gründung im Jahr 2017 beratend begleitet, hat jedoch entsprechend ihrer Verfasstheit keine Durchgriffsrechte bei ihren Mitgliedseinrichtungen, die organisatorisch selbständig arbeiten. Der staatlichen Schulaufsicht gegenüber ist der Träger der jeweiligen Waldorfschule stets allein verantwortlich.
Eine Aufnahme in den BdFWS wurde aufgrund offener Fragen bis heute nur befristet bewilligt.