Stellungnahme zum abgelehnten Kind eines AfD-Politikers an einer Berliner Waldorfschule

Hamburg/Stuttgart, 17.12.2018/VS. Anlässlich der aktuellen Debatte um die Ablehnung eines Schulvertrages für das Kind eines AfD-Politikers nimmt der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) wie folgt Stellung:

„Waldorfschulen stehen grundsätzlich allen Kindern offen. Die Haltung der Freien Waldorfschulen kommt in der ‚Stuttgarter Erklärung‘ von 2007 zum Ausdruck“, so Henning Kullak-Ublick, Vorstandssprecher im Bund der Freien Waldorfschulen. Dort heißt es:

„Als Schule ohne Auslese, Sonderung und Diskriminierung ihrer Schülerinnen und Schüler sehen sie alle Menschen als frei und gleich an Würde und Rechten an, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung.“

Zur Stuttgarter Erklärung

„Die Berliner Schule verantwortet ihre Entscheidung, der eine intensive und durchaus kontroverse innerschulische Diskussion vorausgegangen ist, selbst. Die sich darin ausdrückende gesamtgesellschaftliche Debatte werden wir in unseren Gremien reflektieren, um daraus Erkenntnisse für den Umgang mit vergleichbaren Entscheidungsprozessen innerhalb unserer Schulen zu gewinnen“, so Kullak-Ublick weiter. Die „Stuttgarter Erklärung“ sei die Grundlage für das Selbstverständnis der Waldorfschulen und gelte selbstverständlich auch für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern.

Bund der Freien Waldorfschulen e.V.
Die derzeit 245 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919 die erste Waldorfschule eröffnet wurde. In Deutschland besuchen 88.000 Schülerinnen und Schüler eine Waldorfschule. Seit 2013 sitzt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BdFWS als Zweigstelle in Hamburg. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr.