Impfungen und Masernschutz an Waldorfschulen
Der Bund der Freien Waldorfschulen erkennt Impfungen als eine wesentliche Maßnahme des individuellen und öffentlichen Gesundheitsschutzes an. Impfentscheidungen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern beziehungsweise der volljährigen Schüler:innen und sollten auf einer sorgfältigen ärztlichen Beratung sowie einer informierten Abwägung beruhen. Dabei sollte der Schutz von Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, berücksichtigt werden.
Für den Schulbesuch gilt der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes. Dies gilt selbstverständlich auch an den deutschen Waldorfschulen. Der Nachweis kann durch Impfungen, eine nachgewiesene Immunität oder – bei medizinischer Kontraindikation – durch ein ärztliches Attest erfolgen.
Eine Ausnahme von den Regelungen zum Masernschutz besteht an Waldorfschulen nicht. Wird ein erforderlicher Nachweis nicht vorgelegt, informieren die Schulen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das zuständige Gesundheitsamt. Die weiteren Schritte liegen beim Gesundheitsamt. Schulpflichtige Kinder bleiben dabei grundsätzlich schulpflichtig.
Zur grundsätzlichen Einordnung: Stellungnahme zu Impfungen der Medizinischen Sektion am Goetheanum und der Internationalen Vereinigung Anthroposophischer Ärztevereinigungen.